Tauchen nach COVID-19

Unter der Bezeichnung Covid-19 versteht man eine virale Infektionskrankheit mehrheitlich der Atemwege, die aber auch andere Organe betreffen kann. Die Erkrankung wird durch das neue Coronavirus Sars-Cov-2 ausgelöst und ist erstmals im Dezember 2019 in China (Wuhan, Provinz Hubei) aufgetaucht. In der Zwischenzeit hat sich das Virus über nahezu alle Teile der Welt ausgebreitet, man spricht von einer Pandemie. Die Mortalitätsrate ist 10-100x höher als bei einer gewöhnlichen saisonalen Grippe, je nach Land etwas unterschiedlich und sowohl abhängig von Alter, als auch Geschlecht und begleitenden Risikofaktoren, zu denen auch das Rauchen gehört. Aeltere Personen und Männer sind einer höheren Sterblichkeit unterworfen, letzteres aus noch nicht vollständig geklärten Gründen. Man vermutet, dass Männer eine höhere Anzahl von sog. ACE-2-Rezeptoren auf ihren Körperzellen besitzen, die das Eindringen des Virus in den Körper und insbesondere der Lunge begünstigen. Aber das ist noch reine Hypothese.

Was uns Taucher beunruhigt ist die Tatsache, dass Covid-19 zu einer schweren Lungenentzündung führen kann und es ist nicht ausgeschlossen ist, dass irreversible Lungenschäden zurückbleiben können. Dazu verweise ich gerne auf den Wetnotes Artikel von Dr. Frank Hartig in der Ausgabe Nr. 36 (online erstmals am 15. April 2020 erschienen). Der Artikel kann auf der Wetnotes Seite nachgelesen werden.

Nach einer durchgemachten Covid-19 Infektion erlischt eine bestehende Tauchtauglichkeit! Je nach Krankheitsverlauf dauert das Tauchverbot mindestens 3 bis 6 Monate vom Zeitpunkt der Genesung. Aufgrund der noch fehlenden Datenlage kann noch nicht gesagt werden, ob unter gewissen Umständen eine lebenslange Tauchuntauglichkeit bestehen bleibt. Auf jeden Fall muss man sich von einem Tauchmediziner untersuchen lassen, der sich mit der Problematik auskennt. Weder ein normales Thorax-Röntgen, noch ein unauffälliger Lungenfunktionstest und/oder ein normales EKG kann eine Lungenschädigung durch Covid-19 gänzlich ausschliessen. Ein Belastungstest gehört zwingend dazu, mindestens in Form eines «Kniebeugen-Tests» mit Pulsoxymetrie (20-30 Kniebeugen unter Messung der Sauerstoffsättigung am Ohr oder Finger). Jeglicher Abfall der Sauerstoff-Sättigung ist pathologisch und muss weiter abgeklärt werden, bevor ans Tauchen gedacht werden darf.

Mehr Informationen zur Abklärung der Tauchtauglichkeit nach Covid-19 findet man auf der Homepage der SUHMS:

Praxisadresse

Dr. med. Alexandra Kronenberg
Eggpraxis Thierachern
Blumensteinstrasse 7
3634 Thierachern

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